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Mehrere SIG 551 Gewehre auf weissem Grund.

Mehr Schutz vor Waffengewalt

Am 19. Mai stimmen wir über die Übernahme der EU-Waffenrichtlinien in der Schweiz ab. Die neuen Regeln schaffen mehr Kontrolle und Sicherheit beim Waffenbesitz. Dies ist begrüssenswert, denn Waffen sind keine Spielzeuge.

In der Schweiz starben in den letzten Jahren 200 bis 250 Menschen jährlich durch Schusswaffen – Suizide eingeschlossen. Tötungsdelikte finden meist innerhalb des persönlichen Umfeldes statt. Bedrohungen, wie es eine 90-jährige Frau gegenüber einer Zeitung beschreibt, sind selten Teil der Debatte. Ihr Mann hatte ihr wiederholt gedroht, sie zu erschiessen.

Sie ist wohl kaum die Einzige, die in Angst vor Waffengewalt leben muss: 2.3 Millionen Schusswaffen liegen in den Schweizer Haushalten. Jeder dritte bis vierte Einwohner besitzt demnach ein Gewehr oder eine Pistole. Gleichzeitig schwinden die Mitglieder der Schützenvereine. Demnach werden viele der vorhandenen Waffen nicht für Beruf oder Sport benutzt, sondern stehen in Kellerabteilen und Besenschränken. Hinzu kommt, dass zahlreiche Waffen nicht registriert sind. Solche nicht genutzt und nicht registrierten Waffen landen leicht in den Händen von Kriminellen.

Die neuen EU-Waffenrichtlinien, die von der Schweiz übernommen werden sollen, verlangen, dass der Waffenbesitz besser kontrolliert wird. Das einzig neue dabei: für halbautomatische Waffen, also solche, die Patronen automatisch nachladen, braucht man künftig eine spezielle Genehmigung. Sportschützen müssen dabei lediglich nachweisen, dass sie regelmässig Schiessen oder Mitglied eines Schützenvereins sind. Wer mit einer Waffe umgehen kann und sie als Sportgerät nutzt, dem wird die Waffe – entgegen kursierender Behauptungen von Gegnern der neuen Richtlinien – nicht weggenommen. Wie geringfügig sich die Rechtslage für Waffenbesitzer verschärft, zeigt die Aufstellung des Bundesamts für Polizei Fedpol.

Für wen? Was ändert?
Soldatinnen und Soldaten, die die Ordonnanzwaffe bei Dienstende direkt übernehmen wollen Nichts.
Besitzerinnen und Besitzer von halbautomatischen Waffen mit grossem Magazin, die schon in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet sind Nichts.
Besitzerinnen und Besitzer von ehemaligen Ordonnanzwaffen, die direkt von der Armee übernommen wurden Nichts.
Jägerinnen und Jäger Nichts.
Jungschützinnen und Jungschützen Nichts.

Was ändert sich für Private Waffenbesitzer also? Beinahe nichts:

  • Bisher nicht registrierte Waffen müssen nachgemeldet werden
  • Schützen ohne Vereinsmitgliedschaft müssen nachweislich 5 Mal in 5 Jahren schiessen.
  • Sammler müssen die Waffe nachweislich sicher Aufbewahren und Buch führen.

Alles weitere betrifft Unternehmen, also Waffenhändler und Waffenproduzenten. Sie müssen künftig alle Transaktionen innert 20 Tagen melden beziehungsweise hergestellte Waffenteile eindeutig kennzeichnen. Für Hobbyschützen und Waffenliebhaber nicht von Relevanz.

Im Verhältnis zu jährlichen Todesrate durch Schusswaffen, sind die Änderungen minimal klein. Dass diese Zahl dadurch schrumpft, ist leider nicht zu erwarten. Auch die Zahl der Waffen in kriminellen Händen und die Anzahl Suizide lässt sich mit diesem Gesetz nicht verringern. Der Staat ist dennoch verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, damit Waffen nur in die Hände jener geraten, die damit umgehen können.

Schusswaffen sind keine Spielzeuge und wer die Verfügbarkeit von Waffen einschränkt, rettet Leben. Seit Erlass des Waffengesetzes von 1998 ist die Anzahl Schusswaffentoter in der Schweiz zurückgegangen. Dies ist ein Trend, der nur unterstützt werden kann.

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