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Petition für ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz

Verschmutzte Flüsse, hochgiftige Minenabfälle und zerstörter Regenwald: Die skrupellosen Geschäftspraktiken einiger Schweizer Konzerne sind spätestens seit der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative bekannt. Immer wieder versprach Bundesrätin Karin Keller-Sutter vor der Abstimmung, sich für ein «international abgestimmtes» Konzernverantwortungsgesetz und für «gleich lange Spiesse» für Konzerne in der Schweiz und in Europa einzusetzen. Nachdem nun sogar die EU-Kommission ein Konzernverantwortungsgesetz präsentiert hat, gibt es endgültig keine Ausreden mehr! 

Wir fordern Bundesrat und Parlament dazu auf, ihr Versprechen einzuhalten und jetzt ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz auszuarbeiten. Dieses soll im Einklang mit dem internationalen Trend folgende Punkte umfassen:

  • Risikobasierte Sorgfaltsprüfungspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards (insbesondere UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte; OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen).
  • Eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen nach Vorbild des Entwurfs der EU-Richtlinie.
  • Eine dem Schweizer Recht angepasste zivilrechtliche Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die durch entsprechende Sorgfalt hätten verhindert werden können.

Beispiele griffiger Gesetze

In etlichen Ländern gib es bereits Gesetze, die zeigen, was möglich ist, wenn der politische Wille da ist. Zum Beispiel Deutschland und Norwegen:

In Deutschland wurde 2021 das Lieferkettengesetz verabschiedet. Neben einer weitgehenden Sorgfaltsprüfungspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann.

In Norwegen wurde im Sommer der «Transparency Act» verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltsprüfungspflicht bezüglich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne – entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und wird von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt, die Bussen verhängen kann.

Petition «Versprechen halten»

Nachdem wir vor zwei Jahren mit der Konzernverantwortungsinitiative trotz Volksmehr knapp am Ständemehr scheiterten, starten wir nun gemeinsam mit einer breiten Koalition eine neue Petition für ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz. In nur 100 Tagen möchten wir 100’000 Unterschriften für unsere Petition sammeln und damit ein klares Signal nach Bundesbern schicken: Die Bevölkerung will nicht, dass die Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortungsgesetz ist

Hier können Sie die Petition unterschreiben

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